Geschäftspapier

Einen ersten und bleibenden Eindruck hinterlassen Sie nicht zuletzt durch Ihre Geschäftspapiere. Sie sind das Aushängeschild Ihrer Firma.

Der erste Eindruck zählt

Die Papiere sollten deshalb einheitlich (Angebot, Rechnung, Visitenkarte) sein und Ihrem Stil entsprechen.

Das sollten Sie beachten

Auf Geschäftspapieren müssen neben den üblichen postalischen Adressen auch alle rechtlich notwendigen Angaben erfolgen.

Auf Geschäftsbriefen von Unternehmen, die nicht im Handelsregister eingetragen sind, müssen die ausgeschriebenen Vor- und Zunamen der Gewerbetreibenden stehen.

Bei Unternehmen, die im Handelsregister eingetragen sind muss auf Geschäftsbriefen die vollständige Firma benannt werden.

Bei der GmbH und der GmbH & Co. KG sind darüber hinaus der Gesellschaftssitz, das zuständige Registergericht und die Registernummer sowie Familiennamen der Geschäftsführer mit mindestens einem ausgeschriebenen Vornamen anzugeben

Achtung: Pflichtangaben

Praktisch unbemerkt sind sie in Kraft getreten, gültig sind sie trotzdem: Seit dem 1. Januar 2007 gelten neue Regelungen für die Pflichtangaben bei geschäftlichen E-Mails. Sie sind Teil des "Gesetzes über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister“ (EHUG).

Die wichtigsten Punkte: Alle gewerblichen bzw. geschäftlichen E-Mails eines Unternehmens müssen die gleichen Pflichtangaben wie Geschäftsbriefe enthalten. Betroffen sind alle an externe Empfänger versendeten E-Mails – und damit auch Newsletter. Ein Link auf das Impressum der Website genügt nicht: Alle Pflichtangaben müssen in der Mail selbst enthalten sein. Bei Nichtbeachtung drohen Zwangsgeld und kostenpflichtige Abmahnungen.

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